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Standup-Paddler als Problem ✓

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    Standup-Paddler als Problem ✓

    Der Hamburger erstattete anschließend bei der Polizei Anzeige wegen Bedrohung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung. Der 50-jährige Löhner wiederum erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Er sei aufgrund der beleidigenden und drohenden Äußerungen des Hamburgers ins Wasser gesprungen. Die Polizei Herford hat die Ermittlungen aufgenommen.
    Erst flogen nur die Worte, dann auch noch ein Stein: Am Mittwoch sind ein Angler und ein Paddler auf der Herforder Werre mächtig aneinander geraten.



    Unterschiedliches Nutzerverhalten ist schwer unter einen Hut zu kriegen....
    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
    Petri wünscht Andreas

    #2
    Absolut!

    Ähnliches Erlebnis hatten wir am Freitag abend an der Trave. Ein Sportruderer (Einer o. Steuermann) kam Flußabwärts so schnell und sehr nahe am Ufer (das Ruder hatte zum Ufer nur einen Abstand von ca. 2 Metern) an unserer Angelstelle vorbei, das mein Kumpel Jens überhaupt keine Möglichkeit hatte, rechtzeitig seine Angel(n) einzuholen. Die Schnur rutschte irgendwie über den Bug des Bootes, den Kopf und die Schulter des Ruderer. Er hatte aber Glück, das der dicke Tauwurm noch am Haken hing und dieser dadurch nirgendwo hängen blieb. Es ging also alles glimpflich ab, trotzdem gab es einige Pöbeleien von beiden Seiten.

    Wie ist eigentlich die Rechtslage? Motorisierte Schifffahrt und Segler ist klar, aber Sport-Ruderer, Standup-Paddler, Schlauchbootfahrer etc.? Muss der Angler auf alles und jeden Rücksicht nehmen?
    Viele Grüße aus Ostholstein

    Manfred

    “Ist es beim Angeln wieder mau, ist der Angler auch bald blau !”

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      #3
      Zitat von OHolsteiner Beitrag anzeigen
      Absolut!

      Ähnliches Erlebnis hatten wir am Freitag abend an der Trave. Ein Sportruderer (Einer o. Steuermann) kam Flußabwärts so schnell und sehr nahe am Ufer (das Ruder hatte zum Ufer nur einen Abstand von ca. 2 Metern) an unserer Angelstelle vorbei, das mein Kumpel Jens überhaupt keine Möglichkeit hatte, rechtzeitig seine Angel(n) einzuholen. Die Schnur rutschte irgendwie über den Bug des Bootes, den Kopf und die Schulter des Ruderer. Er hatte aber Glück, das der dicke Tauwurm noch am Haken hing und dieser dadurch nirgendwo hängen blieb. Es ging also alles glimpflich ab, trotzdem gab es einige Pöbeleien von beiden Seiten.

      Wie ist eigentlich die Rechtslage? Motorisierte Schifffahrt und Segler ist klar, aber Sport-Ruderer, Standup-Paddler, Schlauchbootfahrer etc.? Muss der Angler auf alles und jeden Rücksicht nehmen?
      Habe mal gegoogelt und das gefunden. http://www.anglerboard.de/threads/re...wimmer.171177/
      LG
      Tim und immer eine Handbreit Wasser unterm Köder

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        #4
        ... diese Problematik hat der ASV Trave seit letztem Jahr verstärkt am Behlendorfer See.
        Lt. stand-up-paddling.org ist SUP auf dem See verboten. Trotzdem halten sich viele SUPler
        nicht an dieses Verbot. Diese Leute wurden schon von uns angesprochen und es es gab auch
        schon div. verbale Unfreundlichkeiten der SUPler gegenüber unseren Mitgliedern.
        Ging mir in 2-3 Fällen auch schon so! Das Grundproblem ist die Erlangung der Personendaten.
        Mit den Daten zur Polizei und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten und gut wäres es..

        Hier wäre noch interessant, ob der Pächter eines Gewässers den § Hausfriedensbruch für sich in
        Anspruch nehmen könnte.

        Für die Rechtslage kann das Landeswassergesetz (LWG) SH herangezogen werden.
        Hier die §§ 18 (Gemeingebrauch) und 111 (Ordnungswidrigkeiten) als Ansatz.

        Das Problem ist die Landespolizei SH. Diese scheint dem Anschein nach kein großes Interesse
        an einer Verfolgung der o.a. Owi von SUPlern zu haben. Und dies, obwohl es sehr viel
        Geld bringen könnte.
        ----------------
        Gruß Hartmut

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          #5
          Zitat von harbec Beitrag anzeigen
          ... diese Problematik hat der ASV Trave seit letztem Jahr verstärkt am Behlendorfer See.
          Lt. stand-up-paddling.org ist SUP auf dem See verboten. Trotzdem halten sich viele SUPler
          nicht an dieses Verbot. Diese Leute wurden schon von uns angesprochen und es es gab auch
          schon div. verbale Unfreundlichkeiten der SUPler gegenüber unseren Mitgliedern.
          Ging mir in 2-3 Fällen auch schon so! Das Grundproblem ist die Erlangung der Personendaten.
          Mit den Daten zur Polizei und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten und gut wäres es..

          Hier wäre noch interessant, ob der Pächter eines Gewässers den § Hausfriedensbruch für sich in
          Anspruch nehmen könnte.

          Für die Rechtslage kann das Landeswassergesetz (LWG) SH herangezogen werden.
          Hier die §§ 18 (Gemeingebrauch) und 111 (Ordnungswidrigkeiten) als Ansatz.

          Das Problem ist die Landespolizei SH. Diese scheint dem Anschein nach kein großes Interesse
          an einer Verfolgung der o.a. Owi von SUPlern zu haben. Und dies, obwohl es sehr viel
          Geld bringen könnte.
          Als Pächter ja könnte wegen unbefugten befahren des Gewässer. Hausfriedensbruch ist immer frage wie kommt person als Gewässer.
          LG
          Tim und immer eine Handbreit Wasser unterm Köder

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            #6
            Zitat von harbec Beitrag anzeigen
            ... Hier wäre noch interessant, ob der Pächter eines Gewässers den § Hausfriedensbruch für sich in Anspruch nehmen könnte.
            Die Angelvereine sind selten Pächter des Gewässers (Flurstück(e)), meist ist nur das Fischereirecht gepachtet.

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              #7
              Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
              Die Angelvereine sind selten Pächter des Gewässers (Flurstück(e)), meist ist nur
              das Fischereirecht gepachtet.
              ...mit dem "Fischereirecht pachten" für den See liegst Du richtig.

              Aber:
              Schon der Verpächter des Fischereirechts gesteht dem Pächter (ASV Trave) zu, dass er das Befahren des Sees mit
              Wasserfahrzeugen jeglicher Art untersagen kann.
              ----------------
              Gruß Hartmut

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                #8
                Viel zu viel los auf dem Wasser finden manche und beginnen Fragen zu stellen:

                Neben der Frage, wie man generell zum Konflikt zwischen Wassertourismus und Naturschutz steht, wollen die Angler von den Parteien wissen, ob diese auch bereit seien, den zunehmenden Freizeitaktivitäten auf der Schwinge und anderen Gewässern Grenzen zu setzen. Außerdem geht es darum, ob und inwieweit die Parteien gewillt sind, die Belange der Angler zu vertreten. Schließlich kümmere sich der Stader Anglerverein seit Jahrzehnten um die gepachteten Gewässer und pflege diese mit hohem Aufwand, so Bethge. Er hofft nun, in dieser Woche entsprechende Rückmeldungen aus der Politik zu erhalten.
                jd. Stade. Die Gewässer in Stade und Umgebung, allen voran die Schwinge, sollen noch stärker für Tourismus und Freizeit genutzt werden. Das sieht das Stader Wassertourismuskonzept vor.
                Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                Petri wünscht Andreas

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                  #9
                  Ich halte das für mutig- am Ende könnte dann ja auch ein Angelverbot stehen. Ich denke die Wassertouristen werden sich ungern vertreiben lassen. Sollte das passieren, werden die sicherlich alles tun, um auch das Angeln dort zu verbieten.

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                    #10
                    ... in Behlendorf hat sich die Lage scheinbar etwas beruhigt, da die Gemeinde und der ASV Trave
                    einiges unternommen haben.
                    Vielleicht ist bei den SUP'lern auch angekommen, dass ihr Verband den Behlendorfer See
                    schon im letzten Jahr mit einem Benutzungsverbot versehen hatte.
                    ----------------
                    Gruß Hartmut

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