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Peta erstattet Strafzeige gegen Heinz Galling "Rute raus..." ✓

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    Peta erstattet Strafzeige gegen Heinz Galling "Rute raus..." ✓

    Peta erstattet Strafanzeige gegen NDR-Moderator Heinz Galling
    • Weil er zum Angeln einen lebenden Fisch aufgespießt haben soll, erstattet die Tierrechtsorganisation Peta Strafanzeige gegen NDR-Moderator Heinz Galling.
    • In einer Folge der NDR-Sendung „Rute raus, der Spaß beginnt“, soll klar zu sehen sein, dass der Moderator einen lebenden Fisch als Köder nutzt.
    • Peta fordert den Sender zudem auf, die Sendung sofort abzusetzen.
    Ein aufmerksamer Fernsehzuschauer habe Peta über ihr Whistleblower-Formular auf den mutmaßlichen Gesetzesverstoß in der Sendung aufmerksam gemacht (Az: 136 Js 32421/21).

    Galling habe in der Sendung zwar darauf hingewiesen, dass lebende Fische nicht mehr als Köder verwendet werden dürfen, und behauptet, das Tier vor dem Aufspießen vorschriftsmäßig getötet zu haben, erklärte Peta. Ab Minute 20.33 sei jedoch zu sehen, „wie der Fisch heftig zappelt - obwohl der Moderator ihn fest umklammert in seiner Hand hält“.
    Weil er zum Angeln einen lebenden Fisch aufgespießt haben soll, erstattet die Tierrechtsorganisation Peta Strafanzeige gegen NDR-Moderator Heinz Galling. In einer Folge der NDR-Sendung „Rute raus, der Spaß beginnt“, soll klar zu sehen sein, dass der Moderator einen lebenden Fisch als Köder nutzt. Peta fordert den Sender zudem auf, die Sendung sofort abzusetzen.


    Tja, kann man sich ansehen:

    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
    Petri wünscht Andreas

    #2
    Da erkennt man eigentlich nicht wirklich was, eine kurze Bewegung beim Anködern via Rückenköderung ist doch normal, bei frisch getöteten Rotaugen.

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      #3
      Ja, einverstanden, aber es ist eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt, da muss schon der Anschein einer Tierquälerei vermieden werden.

      Ich würde die zwei Sekunden kurzerhand raus schneiden.
      Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
      Petri wünscht Andreas

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        #4
        Ganz dünnes Eis!!! Ich finde auch, das Rotauge zappelt noch vor dem Anködern, aber eigentlich halte ich den Galling für so ehrlich und für einen einigermaßen regelkonformen Angler (vor Allem vor der Kamera), dass ich ihm das nicht zutraue! Und ja, wir wissen alle, dass ein frisch getöteter Fisch noch kurz zappeln kann, aber wissen das auch alle Richter?

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          #5
          Das Einzige was Zählt ist die "Aufmerksamkeit" die die Langnasen mit der "Aktion" erreichen......bringt mögl. wieder "Geldspenden"..........

          gruß degl

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            #6
            Petra setzt zusätzlich etwas anders an...

            . Wir haben Heinz Galling wegen Verdachts auf Verstoß gegen die Paragrafen 1 und 17 des Tierschutzgesetzes angezeigt. Diese besagen, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen oder es töten darf. [2] Somit darf man Fische nur zu Nahrungszwecken angeln und töten. Auch wenn der Fisch beim Aufspießen bereits tot gewesen wäre, gäbe es für die Tötung keinen vernünftigen Grund, da es Kunstköder gibt.
            Der NDR-Moderator Heinz Galling angelte in einer Sendung einen Fisch als Köder. Nach PETA-Anzeige wurde das Verfahren nun eingestellt.
            Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
            Petri wünscht Andreas

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              #7
              Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
              Petra setzt zusätzlich etwas anders an...



              https://www.peta.de/neuigkeiten/rute...spass-beginnt/
              Heißen die nicht peta statt Petra?
              LG
              Tim und immer eine Handbreit Wasser unterm Köder

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                #8
                Nach dem Anlaufen meines Juristenhirns bin ich nun zur Überzeugung gekommen, dass wir Lübecker - Heinz Galling ist hier geboren - zusammen stehen. Das muss erst recht gelten, wenn der Eindruck entsteht, dass jemand das Anzeigerecht nutzt, um lediglich Publicity zu erreichen.

                Denn die Vorwürfe sind juristisch auf den ersten Blick nicht haltbar. Dazu in aller Kürze:

                1. § 17 TierschG ist nur vorsätzlich zu begehen. Heinz Galling müsste also gewusst haben, dass er beim Anködern einen lebenden Köderfisch in der Hand hat. Und er muss es genau so gewollt haben. Es ist offensichtlich, dass der Köderfisch nur einmalig kurz gezuckt hat. Danach war er ruhig. Es steht damit fest, dass der Fisch bereits tot war. Andernfalls hätte er weiter gezappelt; die gezeigte Rückenköderung tötet nicht. Heinz konnte also davon ausgehen, dass er einen ausreichend getöteten Fisch in der Hand hält. Und schon liegt kein Vorsatz vor. Das muss ein rechtlich geschulter Anzeigender erkennen. Ich verweise den Anzeigenden gerne auf Thilo - Studien zum Strafrecht, Band 106, Auflage 2020, S. 113 ff.

                2. Erkannt wurde vom Anzeigenden, dass es Nachtod-Zucken gibt, also eine Bewegung des Fisches, wenn er - auch schon länger tot - angeködert wird. Gerade bei der Rückenköderung im Einzugsbereich der Wirbelsäule tritt dieses Nachtod-Zucken oft auf. Das ist in Anglerkreisen allgemein bekannt. Die Anzeigenden negieren das ohne jede Auseinandersetzung in der Sache. Für mich ist das ein Zeichen, dass man trotz anderweitiger Bedenken trotzdem medienwirksam jemanden schaden wollte.

                3. Die Verwendung des toten Köderfisches führt nicht zur Frage des Tötens mit einem vernünftigen Grund, wie der Anzeigende rechtsirrig meint. Dieses Merkmal ist erst zu prüfen, wenn keine anderweitige Erlaubnis zum Töten des Tieres vorliegt. Die Verwendung des toten Köderfisches (z.B. an einem speziellen System wie dem Drachkovitch) ist eine seit Jahrzehnten - vielleicht Jahrhunderten - geübte Praxis, die von allen Ämtern, Behörden und sonstigen Staatseinrichtungen ebenso lange akzeptiert wird, mindestens aber aktiv geduldet. Dann darf sich der Angler darauf verlassen, dass das auch weiterhin gilt. Eine davon abweichende Änderung der ethischen Sicht müsste der Anzeigende darlegen und nachweisen, tut es aber nicht, da er das Problem scheinbar schlicht übersehen hat oder es ignoriert.

                4. Und wenn der vernünftige Grund zu prüfen wäre (Der Anzeigende meint, es sei kein Köderfisch jemals zu töten, es gibt ja Kunstköder...?), kommen Juristen zu praktischer Konkordanz, zu inkommensurablen Betrachtungen, landen in Art. 20 lit a) Grundgesetz... - ich will euch nicht langweilen. Kurz gesagt: Der Nahrungserwerb mit einem Köderfisch zur Erlangung einer größeren Nahrung ist weiterhin statthaft. Der Zweck des Köderfischtodes ist billigenswert. Wie sagt der Volksmund: Mit Speck (Schwein) fängt man Mäuse...
                Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                Petri wünscht Andreas

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                  #9
                  Von dem Ermittlungsverfahren wegen der PETA-Anzeige gegen ihn wisse er selbst nur aus den Medien. Mt ihm selbst habe niemand gesprochen, meinte die Angel-Ikone. Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin gegen den Angler läuft derzeit noch. Galling betrachtet die PETA-Anzeige nicht als Angriff gegen ihn selbst, sondern gegen Angler allgemein. Dagegen wolle er sich wehren.

                  Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                  Petri wünscht Andreas

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                    #10
                    Nun sind ein paar Monate um und die Akte ist gewandert, was sich aus der Strafprozeßordnung zügig erschließt:

                    § 7
                    Gerichtsstand des Tatortes

                    (1) Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist.
                    Da der "Tatort" Steinhuder Meer in Niedersachsen liegt, fühlt sich Schwerin -zu recht - nicht zuständig und hat das Verfahren nach Hannover abgegeben.

                    Justitias Mühlen mahlen eben langsam...


                    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                    Petri wünscht Andreas

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                      #11
                      Na endlich....

                      Galling hatte demnach den Fisch wie vorgeschrieben korrekt getötet und erst dann – wie erlaubt – als Hechtköder benutzt.

                      Das belegen offenbar Kamera-Aufnahmen, die nicht ausgestrahlt wurden.
                      Der bekannteste Fernseh-Angler, Heinz Galling (61, „Rute raus, der Spaß beginnt“ im NDR), bekommt es demnächst schriftlich: Er ist KEIN Tierquäler!



                      Petra reagiert...

                      Selbst falls der Fisch tot war, als Herr Galling ihn als Köder aufgespießte, um größere Fische anzulocken, handelt es sich unserer Ansicht nach um einen Verstoß gegen die Paragraphen 1 und 17 des Tierschutzgesetzes: Denn niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund, Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es töten. Einen Fisch aufzuspießen und zu töten, um ihn als Köder zum Fangen und Töten anderer Fische zu benutzen ist kein vernünftiger Grund. Ein solcher ist – laut Gesetz – der Verzehr.
                      Der NDR-Moderator Heinz Galling angelte in einer Sendung einen Fisch als Köder. Nach PETA-Anzeige wurde das Verfahren nun eingestellt.



                      Es gibt eben auch schlechte Verlierer
                      Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                      Petri wünscht Andreas

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                        #12
                        Aber der größere fisch solte doch verzehrt werden
                        LG
                        Tim und immer eine Handbreit Wasser unterm Köder

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