Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Das Angeln ist strafbar... ✓

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Das Angeln ist strafbar... ✓

    Zum heutigen 03. Oktober erinnern wir uns einmal an dieses Schild:



    Kennt das jemand? Habt ihr das mal gesehen?


    Für Juristen: Ist Angeln wirklich nach § 293 StGB strafbar? Und gilt die bundesddeutsche Vorschrift auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (schließlich wäre es ja ein DDR-Gewässer, das beangelt worden wäre)?
    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
    Petri wünscht Andreas

    #2
    Strafgesetzbuch
    Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
    25. Abschnitt - Strafbarer Eigennutz (§§ 284 - 297)
    § 293
    Fischwilderei

    Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
    1. fischt oder
    2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



    von: dejure.org

    Kommentar


      #3
      ich würde mal ganz frech behaupten, dass die DDR nicht mehr existiert
      Somit ist das gezeigte Schildchen sowieso Geschichte...
      und was der §293 StGB aussagt entzieht sich ehrlich gesagt meiner Kenntnis...
      Was sagt denn der Angelschein dazu ?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Festus
        ich würde malsagen der bgs hatte nur angst das westliche angler in den sonnigen osten abhauen könnten

        Nein nein, Du hast Dich verschrieben. Das hieß zoniger Osten. OSTZONE sozusagen. Das war da wo die Leute eingesperrt waren. Eine schlimme Zone ! Abhauen, egal ob rein oder raus, war da ganz schwer.
        Für viele schien die Sonne da nur am FKK-Strand !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Rhöde Beitrag anzeigen
          Nein nein, Du hast Dich verschrieben. Das hieß zoniger Osten. OSTZONE sozusagen. Das war da wo die Leute eingesperrt waren. Eine schlimme Zone ! Abhauen, egal ob rein oder raus, war da ganz schwer.


          Für viele schien die Sonne da nur am FKK-Strand !

          Nun verstehe ich die Wortschöpfung "Broiler"


          Alex.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            siehe doch mal hier http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40615338.html

            Gruss Olli
            Was nicht kaput ist, wird auch nicht repariert

            Kommentar


              #7
              Zitat von Travefan Beitrag anzeigen
              Hallo,

              siehe doch mal hier http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40615338.html

              Gruss Olli


              Top-Quelle, Olli, sauber gefunden.... wir hätten lange gebraucht, um zu erkennen, dass die Strafvorschrift juristischer Nonsens ist.

              "Gleichwohl hält die schleswig-holsteinische Justiz Schütt für einen Fischwilderer. Der Lübecker Oberstaatsanwalt Joachim Böttcher: "Schütt wurde aus subjektiven Gründen freigesprochen. Objektiv ist das, wie das Oberlandesgericht festgestellt hat, Fischwilderei oder Diebstahl sozialistischen Eigentums." So warten rund 30 weitere Angler, die ebenfalls angezeigt wurden, auf ihren Prozeß."

              Aber: Wenn das Schild falsch ist und ich als Bürger belehrt werde, dass ich nach § 293 STGB (Fischwilderei) bestraft werde, der aber nicht zutreffend ist - darf ich dann das Schild ignorieren? Für Hobby-Juristen: Führt die falsche Verbotsvorschrift zu einem Verbotsirrtum...

              Aber egaal, das Schild gehört nach *Schilda* (und steht jetzt in einem Museum)
              Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
              Petri wünscht Andreas

              Kommentar

              Lädt...
              X