Berufsfischer und Angler sollten ausgerechnet ihre besonders kapitalen Fänge wieder freilassen - der Natur zuliebe. Langfristig bringe das nicht nur widerstandsfähigere Bestände, sondern verbessere auch die Fangausbeute.
Das berichtet ein internationales Forscherteam unter Federführung der Berliner Humboldt-Universität und des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) im Fachblatt "Fish and Fisheries"....
Das berichtet ein internationales Forscherteam unter Federführung der Berliner Humboldt-Universität und des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) im Fachblatt "Fish and Fisheries"....
Quelle: http://www.stern.de/wissen/studie-zu...e-2077912.html
Derzeit ist das kritisch: Das TierschutzG verlangt eigentlich die Verwertung. Wer jedenfalls auf große Hechte angelt (große Köder etc.), der hat mit dem großen Hecht seinen Zielfisch und muss ihn verwerten. Bei mir wird das anders sein: Ich will Hechte in einer Küchengröße, an den Großhechten bin ich nicht interessiert, die kann und will ich nicht verwerten. Deshalb werde ich kapitale Hechte als ungewollten Nichtzielfisch auch wieder freilassen können.
Auf den ersten Blick klingt die Stellungnahme verlockend. Frage ist nur, ob die Einschränkung nicht vielen Anglern den Spaß nimmt. Und anderen die Möglichkeit gibt das fotobezogene Dickfischfangen doch wieder frei zu propagieren.
Wo aber beginnt das mit dem großen Fisch? Ist ein 40er Barsch bereits groß in seiner Art und schützenswert?
Ist die 75er Traummefo bereits groß und wieder frei zu lassen?
Ist der 90er Hecht groß oder doch erst ab 100 oder 110?
Und gilt es dann pauschal in allen Gewässern oder bekommen wir Hegepläne mit unterschiedlichen Längen (was bedeutet, dass wir wieder einiges umlernen oder den Schonmaßzettel griffbereit haben müssen)? Die vielen Vorschriften machen mich ja jetzt schon ganz platt...
Sinnvoll oder nicht sinnvoll?
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