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Fischereigrenzen Lübecker- und Mecklenburger Bucht ✓

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    Fischereigrenzen Lübecker- und Mecklenburger Bucht ✓

    Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nehmen jeweils eigene Hoheitsgewässer wahr, auf die sich die jeweiligen Rechtsvorschriften der Länder beziehen. Die Abgrenzung zueinander wird in Ermangelung eines Staatsvertrages gegenwärtig durch die Fortführung des bisher völkerrechtlich verbindlichen Grenzverlaufes der DDR zur BRD auf der Basis der Grenzverordnung vom 20. Dezember 1984 (GBl. DDR S.441) dargestellt.


    Zitat von Wikipedia
    Den Fischern einzuräumende Fischereiausübungsrechte

    Als nicht eindeutig feststellbar erachtete das Gericht die seewärtige Grenze des Fischerei- sowie des Schifffahrtshoheitsgebiets Lübecks. Zur Festlegung dieser Grenzen legte das Gericht Zweckmäßigkeitserwägungen zugrunde: Zum einen müsse zur Vermeidung von Interessenkonflikten die Grenze der Fischereihoheit mit der Grenze der Schifffahrtshoheit übereinstimmen; zudem müsse der Grenzverlauf auch schifffahrtstechnisch zweckmäßig sein. Das Gericht entschied sich sodann für den im Antrag Lübecks genannten Grenzverlauf, nämlich als Grenze nach Nordosten die Linie zwischen Harkenbeckmündung im Südosten und Gömnitzer Turm im Nordwesten sowie als Grenze nach Nordwesten das vom Brodtener Grenzpfahl – dieser markierte die damalige die Grenze zwischen den Ländern Oldenburg und Lübeck – auf vorgenannte Linie gefällte Lot.

    Einschränkend stellte das Gericht fest, dass sowohl Lübeck in dem Teil der Bucht, in dem ihm die Fischereihoheit zustehe, den mecklenburgischen Fischern in hergebrachtem Umfang Mitbefischungsrecht einzuräumen habe, als auch Mecklenburg-Schwerin in seinem Küstenabschnitt zwischen Harkenbeckmündung und Tarnewitz lübeckischen Fischern gemäß Art. 110 Abs. 2 WRV unter denselben Bedingungen Fischereiausübung einzuräumen habe wie mecklenburgischen Fischern.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCbecker-Bucht-Fall


    Hieraus ergeben sich für die Angelverbotszone Lübeck folgende Koordinaten

    53° 59 455 N / 10° 50 483 E
    54° 00 912 N / 10° 53 267 E
    53° 58 433 N / 10° 57 026 E

    Bestätigte Quelle KV HL





    Fischereigrenze Mecklenburg (Zusätzlicher Küstenschein erforderlich)


    Zitat von Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
    Küstengewässer / Hoheitsgebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern

    Es ist zu beachten, dass die vom Land Mecklenburg-Vorpommern für das Angeln bzw.
    Fischen erteilte Erlaubnis (§ 6 LFischG M-V) nicht in Bereichen gilt, in denen Dritte
    selbständige Fischereirechte wahrnehmen
    .

    Dies betrifft die Küstengewässer mit den subjektiven Fischereirechten
    der Hansestadt Lübeck (von der Mündung der Harkenbek bis zur Grenze M-V / S-H)

    Quelle: http://www.lallf.de/fileadmin/media/...reirechtes.pdf

    53° 57 833 N / 10° 54 500 E
    53° 58 517 N / 10° 54 500 E
    54° 00 050 N / 10° 57 383 E

    Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebens-
    mittelsicherheit und Fischerei M-V


    Gruß und Petri Uwe

    > zur Gewässerkarte Trave/Küste

    #2
    Großes Lob für diese Zusammenstellung, einfach erste Klasse!

    Danke, Uwe!
    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
    Petri wünscht Andreas

    Kommentar


      #3
      Ich bin bei diesem Thema der letzte der hier gleich den Finger heben würde Rolf.

      Ursächlich bin ich mit diesem Thema nur der Bitte einiger Kutterangler gefolgt die bei unseren Ausfahrten doch immer recht verständnislos neben dem Steuerstand stehen und sehen wie die Skipper die doch teilweise recht beeindruckenden Fischfinderanzeigen überfahren müssen. Hieraus entsteht bei jeder Ausfahrt immer eine Diskussion und man muss sich leider mit der Geschichte auseinandersetzen um die Zusammenhänge verstehen zu können. Das die derzeitige Situation für uns Angler unakzeptabel ist und das Veränderungen herbeigeführt werden müssen steht für mich außer Frage.

      Historische Informationen findet man auch auf der KV Homepage und wenn man den Links in meinem Beitrag sowie bei Wikipedia folgt. Dieses ist erstmal das Grundwissen welches man benötigt um überhaupt das ein oder andere zu verstehen.

      Auch andernorts ist nicht alles Gold was glänzt, schau nur mal um die Ecke nach Neustadt oder auch an die Schlei oder oder oder. Sicher haben wir hier in Lübeck die meisten und unverständlichsten Einschränkungen aber die Probleme ähneln sich auch woanders. Zeitgemäß ist die Lübecker Situation zumindest für mich keineswegs und es kann nicht angehen das einige wenige für sich alle Rechte in Anspruch nehmen. Traditionen, Zünfte und Historisches sind schon was schönes aber wenn diese berechtigten Interessen einer großen Gemeinschaft entgegenstehen stimmt da etwas nicht. Vom wirtschaftlichen Aspekt möchte ich an dieser Stelle erst gar nicht anfangen....

      Auf beiden Seiten gibt es zweifelsfrei berechtigte Interessen und ein gleichberechtigtes Neben- bzw. Miteinander sollte und muss doch möglich sein.
      Gruß und Petri Uwe

      > zur Gewässerkarte Trave/Küste

      Kommentar


        #4
        Zitat von Uwe Beitrag anzeigen
        Ich bin bei diesem Thema der letzte der hier gleich den Finger heben würde Rolf.

        Ursächlich bin ich mit diesem Thema nur der Bitte einiger Kutterangler gefolgt die bei unseren Ausfahrten doch immer recht verständnislos neben dem Steuerstand stehen und sehen wie die Skipper die doch teilweise recht beeindruckenden Fischfinderanzeigen überfahren müssen.
        ____________________________________________________________________

        Wie ich schon mitgeteilt habe, sind wir mit einem 5,5 m Boot gut motorisiert auf der Ostsee unterwegs gewesen, dass Wetter war gut, und somit nur eine kleine Gefahr für uns.

        Aber durch das Angelverbot vor Travemünde, werden wir gezwungen weiter raus zu fahren, und wir begeben uns, wie auch andere in grössere Gefahr.
        Für kleine Boote kann ein plötzlicher Wetterumschwung, zu einer grossen Gefahr werden.
        Um so dichter an der Küste um so sicherer.

        Ich weiss nach ca. 25 zig Jahren mit einem Boot auf der Ostsee wie man diese respektieren sollte.

        z.B. 1 Seemeile= 1852 m bis ans Ufer schafft man als Standartschwimmer bei z.Z.
        16,5 Grad, meiner Meinung mit oder ohne Schwimmweste kaum (Unterkühlung).

        Früher ( ja ich weiss) brauchte man nur nach der Südermole nach Steuerbord (rechts) fahren, und konnte unter der beachtung der weissen Bälle (Schwimmerbereich) vor dem Priwall angeln.
        Wenn dann ein Unwetter aufzog, möglichst schnell nach Travemünde zurück,
        man hatte ein sicheres Gefühl, nicht wie heute weiter draussen.

        Ich finde das Angelverbot vor Travemünde, auch aus Sicherheitsrelevanter Sicht
        nicht für gut, dieses sollte man wieder ändern.

        Gruss Olli
        Was nicht kaput ist, wird auch nicht repariert

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