Als motorisierte Kleinbootfahrer kämpfen wir nicht nur mit den Bestimmungen der BinSchStrO- und SeeSchStrO (Kennzeichenpflicht bei mehr als 3 PS, BSH-Beleuchtung) sondern auch mit Platzmangel.
So verzichtete ich bei der Echolotanschaffung auf den Koffer fürs Portable und habe mir einen "Koffer" für die Versorgung vom Echolot und der Beleuchtung selbst zusammengebaut.
Basis ein 7,2 Ah Gelakku. Reichte meist für einen Angeltag.
Ein spritzwassergeschütztes Gehäuse, das oben einen Griff, Befestigungsträger für das Echolot und einen Wippschalter (I - 0 - II) für die Beleuchtung bekam.
Stirnseitig dann eine verpolungssichere Steckdose fürs Echolot und eine Feinsicherung dafür.
Über diese Steckdose wird auch der Akku geladen.
Der Akku wurde für alle Fälle durch eine thermische Sicherung im Hauptkreis geschützt.
Zusätzlich eine 3-polige Steckdose für die Beleuchtung: zwei Glühlampen in einer Leuchte.
In das BSH-Rundumlicht (10W) kam noch eine 1,5 W Glühlampe um im Normalfall Ah zu sparen. Deshalb der Wippschalter.
Der Normalfall war dann der Einsatz als Handleuchte oder an der Bordwand innen eingehängt als Arbeitsbeleuchtung. In Fahrt oder Voranker am Mast, an dem bei Tage auch der Ankerball gesetzt wurde.
Bei Annäherung von Fremdfahrzeugen oder der Hafeneinfahrt wurde dann auf die 10W umgeschaltet.
Die Beleuchtung ist nicht optimal aber bis 7m und max. 7kn noch vertretbar und besser als wie nichts.
Regel 23 (c) KVR
-weißes Rundumlicht
-Seitenlichter (wenn technisch machbar)
So verzichtete ich bei der Echolotanschaffung auf den Koffer fürs Portable und habe mir einen "Koffer" für die Versorgung vom Echolot und der Beleuchtung selbst zusammengebaut.
Basis ein 7,2 Ah Gelakku. Reichte meist für einen Angeltag.
Ein spritzwassergeschütztes Gehäuse, das oben einen Griff, Befestigungsträger für das Echolot und einen Wippschalter (I - 0 - II) für die Beleuchtung bekam.
Stirnseitig dann eine verpolungssichere Steckdose fürs Echolot und eine Feinsicherung dafür.
Über diese Steckdose wird auch der Akku geladen.
Der Akku wurde für alle Fälle durch eine thermische Sicherung im Hauptkreis geschützt.
Zusätzlich eine 3-polige Steckdose für die Beleuchtung: zwei Glühlampen in einer Leuchte.
In das BSH-Rundumlicht (10W) kam noch eine 1,5 W Glühlampe um im Normalfall Ah zu sparen. Deshalb der Wippschalter.
Der Normalfall war dann der Einsatz als Handleuchte oder an der Bordwand innen eingehängt als Arbeitsbeleuchtung. In Fahrt oder Voranker am Mast, an dem bei Tage auch der Ankerball gesetzt wurde.
Bei Annäherung von Fremdfahrzeugen oder der Hafeneinfahrt wurde dann auf die 10W umgeschaltet.
Die Beleuchtung ist nicht optimal aber bis 7m und max. 7kn noch vertretbar und besser als wie nichts.
Regel 23 (c) KVR
-weißes Rundumlicht
-Seitenlichter (wenn technisch machbar)
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