Wer trotz ausgelegter Angel schläft und die ausgelegte Handangel nicht ständig beaufsichtigt, kann (nicht nur in Bayern, d.U.) einen Verstoß gegen fischereirechtliche Vorschriften begehen.
(Urteil des VG Ansbach vom 07.07.2004, Az. AN 15 K 04.00421)
Für mich klingt das wieder einmal nach einem "Gummiband". Darf ich beim Angeln versehentlich einschlafen? Darf ich ins Zelt?
(Urteil des VG Ansbach vom 07.07.2004, Az. AN 15 K 04.00421)
Für mich klingt das wieder einmal nach einem "Gummiband". Darf ich beim Angeln versehentlich einschlafen? Darf ich ins Zelt?
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