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Der Zwang zum Töten... ✓

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    Der Zwang zum Töten... ✓

    Irgendwie ist das unlustig. Natürlich kann ich beim Hechtangeln einen dicken Wels dran haben. Und in der Erkenntnis, dass der in die Gefriereinheiten nicht vollständig passt, muss ich ihn wohl klar zurück setzen und nicht vergraben.

    Denkste, schaut mal hier:

    Michael Raspel, Geschäftsführer des Vereins für Angelfreunde Mülheim und Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Fischervereine Untere Ruhr, erklärt, dass gesetzlich geregelt sei, dass ein Fang sinnvoll verwertet werden muss. „Auch ein Wels in dieser Größe schmeckt noch“, betont er. Anders sei das bei einem Karpfen von zwei Metern. „Die schmecken überhaupt nicht.“ Dass Angler aus Versehen solch ein Prachtexemplar am Haken haben, ist für Raspel eher nicht vorstellbar. Er glaubt, dass der Wels in dem Fall nur gefangen worden sei, um sich einen Adrenalinschub zu verschaffen. In anderen Ländern wäre das erlaubt, in Deutschland nicht.
    Die Stadt Mülheim prüft, ob ein Angler beim Fang eines riesigen Wels tierschutzrechtliche Bestimmungen verletzt hat. Verein zieht Konsequenzen.


    Statt vernünftiger Verwertung droht nun "Abknüppelzwang". Das kann es nicht sein!

    Immerhin bleiben Zweifel, das Fangbild zeigt eine Rute, die auf Wels ausgelegt gewesen sein mag - dann war es evtl. doch Trophäenfischen.

    Phil Backes hatte zweimal einen kapitalen Fang an der Rute. In einem Fall musste er 45 Minuten mit dem Tier ringen. Angler streiten über Umgang.


    Trotzdem akzeptiere ich diesen Satz nicht: "Dass Angler aus Versehen solch ein Prachtexemplar am Haken haben, ist für Raspel eher nicht vorstellbar." Da hat der Angelfreund Raspel in meinen Augen kräftig daneben argumentiert.
    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
    Petri wünscht Andreas

    #2
    Ich kann Herrn Raspel nur zustimmen, ich habe bereits mehrere Karpfen von 2 Metern gefangen und gegessen. Sie schmecken wahrhaftig nicht.
    Was für ein Typ, er muss ein wahrer Angelfreund sein.

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      #3
      karpfen von 2 meter ? und der schmeckt nicht?

      komisch ... meine ganzen aus versehen gefangenen 3,10m welse waren hervorragend ...

      der hat doch keine aaaahnung

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        #4
        Es ist nunmal in DE wie es ist und bleiben wird.

        Hast du Geld, darfst du bei deutschen Anbietern eine Reise zum Eisbären schießen erkaufen.
        Oder gar Elefanten, Löwen, etc.
        Du musst nur zeigen, dass du mit einem aufgelegten Jagdgewehr aus 50m Entfernung ein 1m großes Ziel treffen kannst und los gehts. Jagdschein brauchst du nicht (neulich erst wieder im TV).

        Hast du kein Geld, darfst du Fischgetier halt nicht "quälen".
        So einfach ist das.
        Wo käme DE hin, wenn die Mittelschicht machen dürfte, was ihr gefällt.
        Auf einmal kaufen die wieder Bahntickets, um in Berlin zu revoltieren.

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          #5
          Nun weiß ich ja auch nicht, was der gute Herr Raspel vor seinem Statement geraucht hat, aber ich habe mit großen Karpfen andere Erfahrungen. Habe zwar schon lange keinen solchen mehr gefangen, aber damals den 10 kg-Fisch in Schinken geschnitten(er hatte rotes Fleisch!) und geräuchert. Danach war es kein Problem für meine Kumpels, den Fisch zu essen. Für mich blieb nicht mehr viel übrig; aber selbst der Rest war lecker.
          Gruß
          Rolf

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            #6
            Ein Mann aus dem Kreis Greiz muss 200 Euro Strafe zahlen, weil er im Juni 2016 einen großen Wels fing und dann wieder zurück ins Wasser zurückgeworfen hatte. Angezeigt hatte ihn die Tierrechtsorganisation Peta.
            „Ich habe gelernt, dass man nur den Fisch mitnehmen soll, den man auch verwenden kann“, sagte er. Er ist sich sicher, dass ein Fisch das Fangen und Zurücksetzen überlebe.
            Aktuelle Nachrichten aus Politik, Sport und Wirtschaft aus Thüringen. Dazu Kommentare, Kolumnen und detaillierte Hintergrundberichte aus allen Ressorts der OSTTHÜRINGER ZEITUNG.


            Ich mag keinen Aal, trotzdem fange ich manchmal welche. Ziemlich blöd (allerdings gibt es da meist sofortige Abnehmer).

            Was mache ich bei einem Karpfen, der den Wurm nimmt oder sogar einen Kunstköder? Ich mag partout keinen Karpfen. Ich will den nicht verwerten müssen. Konsequent wäre es, dann gar nicht mehr zum Angeln zu gehen. Denn es könnte ein Fisch beißen, den ich nicht verwerten will, z.B. Grundel, Mini-Seeskorpion, Mini-Knurrhahn, Kleinbarsch...

            Ich glaube, dass da noch ein Fehler im System ist. Trophäenfischen zu verbieten ist für mich o.k. Aber die Zwangsverwertung muss eine Grenze haben, was soll ich mit einem Wels > 2 m oder einem 40pfündigen Karpfen ???
            Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
            Petri wünscht Andreas

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              #7
              tja ... wie wird es denn im allgemeinen am wasser gehandhabt?

              fisch zu klein/untermaßig: ----> platsch

              fisch zu groß: ------> war nett und ab ins nasse element

              falscher fisch : ----------------> nö ... schwupps ab ins wasser


              so wurde das schon immer von (fast) allen gemacht.niemand hat sich daran je gestört.und so sollte es auch bleiben.fischentnahme mit sinn und verstand.

              wenn ich den fisch aus oben genannten gründen nicht vernünftig verwerten kann,geht er wieder baden.ohne wenn und aber.und dafür nehme ich dann auch ne anzeige von den schwachköpfen der peta in kauf.

              meine meinung.

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                #8
                Ich denke, man muss hier differenzieren.

                Gehe ich gezielt auf Wels, dicke Karpfen, etc ist die Sachlage klar, setze ich so einen Fisch zurück.
                Eindeutiges Spaßangeln, welches auch von der Bevölkerung entsprechend negativ beurteilt wird.
                Wer sich dabei erwischen lässt, wird nur wegen eigener Dummheit verurteilt und nicht weil PETA so böse ist.

                Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wir Angler eines Tages genötigt werden, Fische die wir gar nicht haben wollten töten zu müssen, um sie anschließend in der Biotonne zu entsorgen.
                Die Argumentation dahingehend dürfte jedem Richter schwer fallen.
                Denn genau das verbietet das Deutsche Tierschutzgesetz. Das Töten eines Tieres ist nunmal ein ernstzunehmender Schaden der ihm zugefügt wird. Das darf aber nicht geschehen, erfolgt dies ohne vernünftigen Grund. Das Fangen eines Fisches darf daher nicht seine Tötung bedingen!

                Wer als Angler aber so handelt und jeden Fang tötet, müsste aus seiner Überlegung heraus auch das Autofahren einstellen.
                Oder ist das Töten eines Tieres beim Spazieren- oder zum Angeln fahren ein vernünftiger Grund gemäß Tierschutzgesetz?
                Einen Vogel, Maus, Katze oder Hund stellen wir sicher alle höher als einen Fisch.
                Wenn wir aber die ungewollte Tötung eines Tieres beim Auotofahren als "entschuldbaren Unfall" ansehen, muss das auch gelten, fangen wir bspw. beim Zanderangeln einen Karpfen oder Wels.
                Zumindest hat PETA noch keinen Autofahrer angezeigt, der eine Maus platt gemacht hat.

                Ich kann immer wieder nur an die Anglerschaft appellieren keine schlafenden Hunde zu wecken, indem Gesetze befolgt werden, die es überhaupt nicht gibt!

                Aus eigener Erfahrung beim Barscheln kann ich euch sagen, dass die Bevölkerung es lieber sehen würde, wenn schöne, kräftige Fische zurück gesetzt werden würden, anstatt sie zu töten, solange dies nicht ausschließlich zu reinem Vergnügen geschieht.
                Warum sollten wir selbst für eine Änderung dieser Mehrheitsmeinung sorgen?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
                  Ich denke, man muss hier differenzieren.

                  Gehe ich gezielt auf Wels, dicke Karpfen, etc ist die Sachlage klar, setze ich so einen Fisch zurück.
                  Eindeutiges Spaßangeln, welches auch von der Bevölkerung entsprechend negativ beurteilt wird.
                  Wer sich dabei erwischen lässt, wird nur wegen eigener Dummheit verurteilt und nicht weil PETA so böse ist.

                  Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wir Angler eines Tages genötigt werden, Fische die wir gar nicht haben wollten töten zu müssen, um sie anschließend in der Biotonne zu entsorgen.
                  Die Argumentation dahingehend dürfte jedem Richter schwer fallen.
                  Denn genau das verbietet das Deutsche Tierschutzgesetz. Das Töten eines Tieres ist nunmal ein ernstzunehmender Schaden der ihm zugefügt wird. Das darf aber nicht geschehen, erfolgt dies ohne vernünftigen Grund. Das Fangen eines Fisches darf daher nicht seine Tötung bedingen!

                  Wer als Angler aber so handelt und jeden Fang tötet, müsste aus seiner Überlegung heraus auch das Autofahren einstellen.
                  Oder ist das Töten eines Tieres beim Spazieren- oder zum Angeln fahren ein vernünftiger Grund gemäß Tierschutzgesetz?
                  Einen Vogel, Maus, Katze oder Hund stellen wir sicher alle höher als einen Fisch.
                  Wenn wir aber die ungewollte Tötung eines Tieres beim Auotofahren als "entschuldbaren Unfall" ansehen, muss das auch gelten, fangen wir bspw. beim Zanderangeln einen Karpfen oder Wels.
                  Zumindest hat PETA noch keinen Autofahrer angezeigt, der eine Maus platt gemacht hat.

                  Ich kann immer wieder nur an die Anglerschaft appellieren keine schlafenden Hunde zu wecken, indem Gesetze befolgt werden, die es überhaupt nicht gibt!

                  Aus eigener Erfahrung beim Barscheln kann ich euch sagen, dass die Bevölkerung es lieber sehen würde, wenn schöne, kräftige Fische zurück gesetzt werden würden, anstatt sie zu töten, solange dies nicht ausschließlich zu reinem Vergnügen geschieht.
                  Warum sollten wir selbst für eine Änderung dieser Mehrheitsmeinung sorgen?
                  und fehlt definitiv ne like funktion hier! (Y) sehe ich ziemlich genau so

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                    #10
                    Meiner Meinung haben wir hier ein Paradebeispiel für einen Verstoß gegen §17/2b des Tierschutzgesetzes. Der Angler sagt im Artikel bzw. im dort weiter unten verlinkten Artikel, dass er genau auf diese Fische angeln würde ("Vier Jahre lang probierte das Mitglied des Pölziger Angelvereins immer wieder im Vereinsgewässer und bei Urlauben im Spreewald, besonders große Fische zu fangen..."Ich dachte mir schon vorher, dass mehrere solch große Welse im Dorfteich sind", sagt Tino . Es sei also nur eine Frage der Zeit gewesen, bis einer von ihnen anbiss."). Soweit, so unproblematisch. Wenn er dann aber direkt im Anschluss an die erfolgte Anlandung des Zielfisches diesen wieder abhakt und ins Wasser wirft, ist das ein ziemlich eindeutiger Fall von Tierquälerei, eben weil er dem Fisch ohne vernünftigen Grund Schmerzen zufügt. Vor allem ist es ein ziemlich eindeutiger Fall von Doofheit.

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                      #11
                      „Der Fisch war gar nicht so lange an der Luft, als dass man etwas hätte fotografieren können“, sagt der 27–Jährige. Der Haken sei vorne an den Fischzähnen gehangen und das Tier sei nicht verletzt gewesen. „Ich wollte den Fisch nicht töten, wenn ich ihn nicht verwerten kann“, sagt der Angeklagte. Er habe bereits einige Barsche geangelt. Auch sein Angel–Kollege habe den Hecht nicht gebrauchen können.
                      .....
                      Entscheidend sei, dass der Fisch an der Luft war. „An der Luft kann ein Fisch nicht atmen und seine Kiemen verkleben“, so die Tierschutz–Expertin. Für den Fisch bedeute das maximaler Stress. Eine kurze Zeitspanne reiche.

                      Richterin Grenzstein versuchte noch einmal Licht in den Fall zu bringen. „Können Sie einschätzen, wie lange der Fisch in diesem Fall an der Luft war?“, fragt sie die Sachverständige. „Nein“, antwortet diese. Die Aussagen seien zu widersprüchlich gewesen.

                      Die Richterin folgt daraufhin dem Vorschlag des Staatsanwalts, das Verfahren einzustellen. Das Gericht und der Angler einigten sich darauf, dass er 1000 Euro ans Lindauer Tierheim zahlt.
                      Der Mann soll mit seinem Fang posiert und den Fisch dann wieder ins Wasser gesetzt haben. In Deutschland verboten. Der Angler streitet alles ab.


                      Ganz schön dubios und heftig....
                      Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                      Petri wünscht Andreas

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                        #12
                        Wieso musste der Kollege für Freispruch trotzdem noch zahlen? Und wieso laden die immer "Experten" statt Experten ein.

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                          #13
                          Zitat von rippi Beitrag anzeigen
                          Wieso musste der Kollege für Freispruch trotzdem noch zahlen? Und wieso laden die immer "Experten" statt Experten ein.
                          Einstellung gegen Auflage, nicht Freispruch.

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