Irgendwie ist das unlustig. Natürlich kann ich beim Hechtangeln einen dicken Wels dran haben. Und in der Erkenntnis, dass der in die Gefriereinheiten nicht vollständig passt, muss ich ihn wohl klar zurück setzen und nicht vergraben.
Denkste, schaut mal hier:
Statt vernünftiger Verwertung droht nun "Abknüppelzwang". Das kann es nicht sein!
Immerhin bleiben Zweifel, das Fangbild zeigt eine Rute, die auf Wels ausgelegt gewesen sein mag - dann war es evtl. doch Trophäenfischen.
Trotzdem akzeptiere ich diesen Satz nicht: "Dass Angler aus Versehen solch ein Prachtexemplar am Haken haben, ist für Raspel eher nicht vorstellbar." Da hat der Angelfreund Raspel in meinen Augen kräftig daneben argumentiert.
Denkste, schaut mal hier:
Michael Raspel, Geschäftsführer des Vereins für Angelfreunde Mülheim und Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Fischervereine Untere Ruhr, erklärt, dass gesetzlich geregelt sei, dass ein Fang sinnvoll verwertet werden muss. „Auch ein Wels in dieser Größe schmeckt noch“, betont er. Anders sei das bei einem Karpfen von zwei Metern. „Die schmecken überhaupt nicht.“ Dass Angler aus Versehen solch ein Prachtexemplar am Haken haben, ist für Raspel eher nicht vorstellbar. Er glaubt, dass der Wels in dem Fall nur gefangen worden sei, um sich einen Adrenalinschub zu verschaffen. In anderen Ländern wäre das erlaubt, in Deutschland nicht.
Statt vernünftiger Verwertung droht nun "Abknüppelzwang". Das kann es nicht sein!
Immerhin bleiben Zweifel, das Fangbild zeigt eine Rute, die auf Wels ausgelegt gewesen sein mag - dann war es evtl. doch Trophäenfischen.
Trotzdem akzeptiere ich diesen Satz nicht: "Dass Angler aus Versehen solch ein Prachtexemplar am Haken haben, ist für Raspel eher nicht vorstellbar." Da hat der Angelfreund Raspel in meinen Augen kräftig daneben argumentiert.
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