Moin,
sehe ich das richtig, dass Großklützhöved, unter § 14 Punkt 8, die westlichste Grenze der Fischereibezirke in MV ist?
Oder überlese ich noch etwas? Von Grenze zu SH lese ich jedenfalls nichts.
Denn erst im § 9 wird dieser Teil erwähnt:
Somit wäre das Angeln vom Bellyboot in diesem Bereich ohne Einschränkungen ganzjährig möglich.
sehe ich das richtig, dass Großklützhöved, unter § 14 Punkt 8, die westlichste Grenze der Fischereibezirke in MV ist?
Oder überlese ich noch etwas? Von Grenze zu SH lese ich jedenfalls nichts.
Zitat von KüFVO M-V § 14
Zitat von KüFVO M-V § 9
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