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EU-Angelpolitik: Es kommt richtig dicke ✓

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    EU-Angelpolitik: Es kommt richtig dicke ✓

    Die EU-Regulierungen sind aktuell mal wieder in einen Weg gegangen, der mich absolut entsetzt. Es geht um

    EUROPEAN
    COMMISSION
    Brussels, 30.5.2018
    COM(2018) 368 final
    2018/0193 (COD)
    Proposal for a
    REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL
    amending Council Regulation (EC) No 1224/2009, and amending Council Regulations
    (EC) No 768/2005, (EC) No 1967/2006, (EC) No 1005/2008, and Regulation (EU) No
    2016/1139 of the European Parliament and of the Council as regards fisheries control

    Quelle: https://eur-lex.europa.eu/resource.h...C_1&format=PDF

    Da findet sich u.a.

    Article 55 is replaced by the following:
    “Article 55
    Recreational fisheries
    1. Member States shall ensure that recreational fisheries on their territory and in
    Union waters are conducted in a manner compatible with the objectives and
    rules of the common fisheries policy.
    For this purpose Member States shall:
    (a) put in place a registration or a licensing system monitoring the number of
    natural and legal persons involved in recreational fisheries; and
    (b) collect data on catches from such fisheries through catch reporting or
    other data collection mechanisms based on a methodology which shall be
    notified to the Commission.

    Das bedeutet auch eine klare Anglerkontrolle, um deren Fänge mit zu erfassen und zu regulieren. Wer seine Fangdaten künftig nicht oder nicht richtig meldet, der wird die Folgen sicherlich zügig kennen lernen.


    Es geht weiter:

    in Title IX, the following Article 93a is inserted:
    "Article 93a
    National control programmes and annual reports
    1. Member States shall establish annual or multiannual national control
    programmes for the inspections and the control of the rules of the common
    fisheries policy.

    Kontrollprogramme und Berichtswesen sind zu installieren. Ich gehe davon aus, dass es sich dann nur um eine online zu übermittelnde und vermutlich sofortige Fangmeldung noch am Angelplatz handeln kann. Das Smartphone ist dann mit zu führen. Wer keines hat, der hat eben nicht zu angeln - so weit kann es gehen.


    Damit gibt die EU genau das vor, was vor einiger Zeit als Fangüberwachungsinstrument in SH diskutiert worden und dann doch schnell wieder verworfen worden ist.


    Noch sind wir im Vorschlagsstadium, aber erfahrungsgemäß wird der Vorschlag wohl zügig angenommen und dann muss die Fangüberwachung her. Vermutlich mit dem rückwurfverbot (und sodann auch sehr schnell Fangbegrenzungen, die dann jeden kommerziell genutzten Fisch erfassen werden, dann vermutlich auch den Hering).

    Ich fasse es nicht
    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
    Petri wünscht Andreas

    #2
    Abwarten, die EU wird sich über kurz oder lang selbst abschaffen! Nicht sofort, aber ein Ende ist absehbar und es wird nicht das Verdienst der Deutschen sein, wenn es soweit ist.
    Gruß
    Rolf

    Kommentar


      #3
      Trotzdem: Erst einmal droht uns diese Regelung für die Meeresfischerei. Und die Kontrollinstrumentarien müssen eingerichtet, ausgeübt und natürlich von jemandem bezahlt werden.

      Von der EU? Nee, nee, die machen nur die Regeln.

      Von Papa Staat? Nee, nee, der führt ja nur aus. Und wenn der Angler dadurch reglementiert wird, so höre ich es schon in meinen innerlichen Unkenrufen, dann möge der Angler auch bezahlen.

      Man bedenke: Sofortige Fangmeldung, mindestens täglich, ist im Gespräch. Ich habe mal eine Zahl von 160.000 Anglern im Meeresbereich Ostsee aufgeschnappt (kann total falsch sein, die Quelle erinnere ich nicht mehr). Es sind auch die Touris dabei. Wenn jeder nur 6-7 Angeltage hat, dann ist bummelig eine Million Fangmeldungen zu verarbeiten.

      Ich gehe davon aus, dass das Geld von den Anglern wieder herein geholt wird. S-H ist schließlich 'arm'. Und die Fischereiabgabe steht dafür nicht zur Verfügung, denke ich (jedenfalls nicht der bisherige Topf).
      Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
      Petri wünscht Andreas

      Kommentar


        #4
        Zitat von Heidechopper Beitrag anzeigen
        Abwarten, die EU wird sich über kurz oder lang selbst abschaffen! Nicht sofort, aber ein Ende ist absehbar und es wird nicht das Verdienst der Deutschen sein, wenn es soweit ist.
        Gruß
        Rolf
        ... großes Einverstanden!
        ----------------
        Gruß Hartmut

        Kommentar


          #5
          Zitat von harbec Beitrag anzeigen
          ... großes Einverstanden!
          Mag sein...aber wenn die Beschränkungen erstmal bestehen (und das werden sie bis dahin sicher) dann verschwinden die so schnell auch nicht wieder...schön das Norwegen und Schweden da nicht mitspielen...muss ich mich dann wohl doch nochmal umorientieren.
          Gruß Malte
          http://brandungsangler.weebly.com/ Angeln zwischen Ostsee und Elbe

          Kommentar


            #6
            Mir ist ja bewusst, dass meine Aussagen "die Freizeitfischerei soll in die CFP aufgenommen werden" und mit der Aussage "auch das Angeln im Süsswasser soll durch die EU reguliert werden" häufig als Panikmache abgetan wurden.

            Wer das immer noch denkt, darf sich gerne den Beschluss des Europäischen Parlamentes vom 12.Juni 2018 durchlesen.

            Dieser Schwachsinn dann auch noch mit freundlicher Unterstützung der EAA und des DAFV!



            Da schreibt man dann einfach mal so, was das EU Parlament so beschlossen und die Kommission umzusetzen hat.

            Zitat "In der Erwägung, dass ein Teil der Freizeitfischer diadrome Arten wie zum Beispiel Lachs, Forellen und Aal befischt; in der Erwägung, dass die Daten zu diesen Arten sowohl für Süß- als auch für Salzwasser erhoben werden sollten, damit beurteilt werden kann, wie sich die Fischbestände im Laufe der Zeit entwickeln"

            Das EU Parlament

            - fordert die Kommission auf, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, damit die künftigen Bestimmungen für die Regulierung der Freizeitfischerei angemessen sind und die gewerbliche Fischerei nicht beeinträchtigen;

            - vertritt die Auffassung, dass grundlegende Regeln für das Management der Freizeitfischerei festgelegt werden müssen, und schlägt vor, dass außerdem ein Katalog der Freizeitfischereiaktivitäten erstellt wird, der Informationen über das Fanggerät und die Fangtätigkeiten, eine Beschreibung der Fanggebiete, die Zielarten und Angaben zum Beifang umfassen sollte

            -hebt hervor, dass die Entwicklung der Freizeitfischerei nicht zur Folge haben darf, dass – außerhalb des Rahmens der gewöhnlichen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, die auf fundierten wissenschaftlichen Daten basiert – die Möglichkeiten der gewerblichen Fischerei eingeschränkt werden oder die knappen Ressourcen zwischen der gewerblichen Fischerei und der Freizeitfischerei, insbesondere mit Blick auf die kleine und handwerkliche Fischerei, aufgeteilt werden

            -ist der Ansicht, dass die im Rahmen der Freizeitfischerei getätigten Fänge in den Fällen, in denen sie sich erheblich auf den Bestand auswirken, als fester Bestandteil des Ökosystems in die sozialen und wirtschaftlichen Erwägungen der mehrjährigen Bewirtschaftungspläne aufgenommen werden sollten, damit sowohl die Fangmöglichkeiten festgelegt als auch die einschlägigen technischen Maßnahmen ergriffen werden können; fordert die Kommission deshalb auf, die Freizeitfischerei erforderlichenfalls in die bereits angenommenen oder zur Annahme anstehenden mehrjährigen Bewirtschaftungspläne aufzunehmen

            -hält es für geboten, dass die Erfassung und die Kontrolle der Fänge im Rahmen der Freizeitfischerei verbessert werden;


            Allerdings wollen wir auch einen positiven Aspekt nicht verschweigen!

            Als Begründung wird u.a.

            "in der Erwägung, dass sich die Freizeitfischerei auf See im Rahmen des Tourismus sowie andere tourismusbezogene Fischereiaktivitäten als sehr wichtig für die Wirtschaft zahlreicher Regionen und Länder erwiesen haben und deshalb analysiert werden sollten, damit ihr Wert, ihre Auswirkungen und ihr Entwicklungspotenzial besser eingeschätzt werden können"


            angeführt!

            Übrigens finden sich in der Begründung auch Anzeichen, dass man sich weiterhin mit dem Anlandegebot für Angler beschäftigt:

            ...in der Erwägung, dass die Beurteilung der Auswirkungen der Freizeitfischerei auf die Fischbestände zurückgehaltene Fänge und die Sterblichkeitsraten von zurückgesetzten Fischen einschließt; in der Erwägung, dass die Überlebensrate von mit Handangeln und Angelschnüren gefangenen Fischen („Fangen und Zurücksetzen“) zumeist höher ist als bei mit anderen Geräten und Methoden gefangenen Fischen und in diesen Fällen eingerechnet werden sollte; in der Erwägung, dass weitere Informationen zu den am häufigsten in der Meeresfreizeitfischerei verwendeten Fanggeräten notwendig sind, um einen Vergleich zwischen Überlebenswahrscheinlichkeiten von Rückwürfen in der kommerziellen und zurückgesetzten Fischen in der Freizeitfischerei herstellen zu können;


            Jetzt darf jeder für sich selbst entscheiden, ob die Aufnahme von uns Anglern in die CFP der richtige Schritt ist und unsere Situation zukünftig verbessern wird...

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              #7
              kann den link nicht lesen zeigt error an

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                #8
                Ok, sorry und danke für den Hinweis. Haben den Artikel und den Link geändert

                On the 12th of June, the European Parliaments plenary adopted by a large majority a report on the ‘State of play of recreational fisheries in the EU’ prepared by MEP Norica Nicolai. The report requests the European Commission to evaluate the role of recreational fisheries in the Common Fisheries Policy (CFP) in order to ensure a fair and sustainable fisheries management.


                Jetzt sollte der Link funktionieren

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