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"Warnschuss" wegen Daueransitz im Naturschutzgebiet Wakenitz ✓

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    "Warnschuss" wegen Daueransitz im Naturschutzgebiet Wakenitz ✓

    Probleme machen derzeit die tagelangen Angelansitze auf Karpfen, Welse, Aale etc. Da wird gegrillt, gekocht, in Komfortliegen übernachtet, manchmal sogar mit Radio und Fernseher geradezu Wohnzimmer-Atmosphäre geschaffen. Und das besonders gerne im Naturschutzgebiet (da sind die Fische relativ ungestört und mithin groß).

    Für den Wakenitz-Bereich hat es dazu "Hinweise" (wohl als eine Art letzte Warnung) von Naturschützern gegeben, u.a. bei der VdWA und dem KV. Denn das gezeigte anglerische Verhalten ist nicht zulässig. Derartige Dauerangelsitzungen widersprechen dem Naturschutz. Ich rechne damit, dass die Hinweisgeber bei neuerlichen Verstößen den Weg der Anzeige beschreiten. Ursache scheinen u.a. auswärtige Karpfenangler zu sein, die für längere Sitzungen am Gewässer anreisen und sich häuslich ausbreiten. Hinzu kommen einige einheimische Angler, die ebenso tagelang vor Ort verweilen und campen.

    Angler: Seid vernünftig, lasst das, wenn es verboten ist!

    Denn: Wer längere Zeit angeln will, der darf seine Thermoskanne, Butterbrote, Stuhl und ähnliches mit nehmen und auch einen Wetterschutz (Schirm, Schirmzelt) aufstellen. Er zeigt so, dass er nur angeln und nicht campen will.

    Campen = verboten ist in jedem Fall Zelt mit Übernachten auf der Liege oder im Liegestuhl. Der äußerliche Eindruck, ob der Aufenthalt für längere oder nur kurze Zeit geplant ist, entscheidet nach meinen Erkenntnissen.

    Das Ensemble wird im Naturschutzgebiet nicht zulässig sein (hier war es woanders und nicht im Naturschutzgebiet aufgebaut):



    Die WakenNatSchGV SH aus 1999 (Naturschutz im Prinzip von Hohewarte an bis RZ-See, im Übrigen Landschaftsschutz) geht da sogar noch weiter, sie bestimmt:

    § 4 Nr. 18 verbietet "Zelte oder Wohnwagen aufzustellen, Sachen aller Art zu lagern, Feuer zu machen...". Also geht im Naturschutzgebiet der Wakenitz definitiv auch kein Gaskocher und kein Grill.

    § 5 Abs. 1 Nr. 5 sagt deutlich zu den Erlaubnissen:

    "der Fischfang mit der Handangel in der Wakenitz
    a) vom Ufer aus an den in den Übersichtskarten und in den Abgrenzungskarten durch Kreuzsignatur dargestellten und in der Örtlichkeit gekennzeichneten Uferabschnitten und
    b) vom Boot aus in der Zeit von Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang; ausgenommen von dieser Regelung sind die in den Übersichtskarten und in den Abgrenzungskarten kariert dargestellten und in der Örtlichkeit gekennzeichneten Gewässersperrzonen sowie die Röhrichte und Schwimmblattbereiche; vom Ufer und von den Röhricht- und Schwimmblattbereichen ist ein Abstand von 10 Metern einzuhalten..."

    § 5 Abs. 1 Nr. 13 erlaubt das "Anlanden mit muskelbetriebenen Wasserfahrzeugen an den in den Übersichtskarten und in den Abgrenzungskarten dargestellten und in der Örtlichkeit gekennzeichneten Anlandestellen", ein dauernder Aufenthalt (Angeln) ist dort nicht zulässig und woanders erst recht nicht.

    VO-Text: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh...=true&aiz=true

    Im Bereich des Landschaftsschutzes (im Prinzip Hohewarte bis Düker II) ist es nicht so klar, da heißt es in § 2, dass es verboten ist...:

    "c) Zeltlager, Camping- und Parkplätze an anderen als den von der Unteren
    Naturschutzbehörde zugelassenen Stellen anzulegen, Zelte und Wohnwagen
    oder Wohnbehausungen anderer Art an anderen als den vorgenannten Stellen
    aufzustellen..."

    Dagen wird man nichts sagen können, denke ich:



    Wetterschutz ja, Camping nein, längeres Angeln ist erlaubt, mit Liegen bzw Schlafmöglichkeit aber nicht .... - meine Meinung. Mal sehen, ob die von den Behörden so geteilt wird.

    Noch einmal:

    Angler: Seid vernünftig, haltet die Regeln ein!
    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
    Petri wünscht Andreas

    #2
    Jab leider musste es kommen
    LG
    Tim und immer eine Handbreit Wasser unterm Köder

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      #3
      hier kommt die quitung für das vergehen

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        #4
        Ja, zum Glück "soft", aber nach Warnung kommt... , wenn es nicht klappt.
        Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
        Petri wünscht Andreas

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          #5
          Mal gucken nächste vdwa jv oder die von Kreisverbandes ich nehme mir Popcorn mit
          LG
          Tim und immer eine Handbreit Wasser unterm Köder

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            #6
            Erfahrungsgemäß passiert nüscht. Krieg ich was ab?
            Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
            Petri wünscht Andreas

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              #7
              Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
              Erfahrungsgemäß passiert nüscht. Krieg ich was ab?
              Jab. Denke das thema wird noch hochkochen
              LG
              Tim und immer eine Handbreit Wasser unterm Köder

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                #8
                Zitat von demski22 Beitrag anzeigen
                Jab. Denke das thema wird noch hochkochen

                Mal sehen, ob sich einer als Naturschutzgebietangler outet, glaube ich aber eher nicht.
                Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                Petri wünscht Andreas

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                  #9
                  Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
                  Mal sehen, ob sich einer als Naturschutzgebietangler outet, glaube ich aber eher nicht.
                  Naja Warum outet Lübeck ist klein und bei der jv schon komischen frage gehört
                  LG
                  Tim und immer eine Handbreit Wasser unterm Köder

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                    #10
                    Es war wohl einer der begehrtesten inoffiziellen Wohnmobilstellplätze in Innenstadtnähe. Der kleine Parkplatz in der Falkenstraße, direkt am Ende des Stadtarms der Wakenitz. Vom mit Kopfstein gepflasterten Parkplatz hatten Wohnmobil-Dauerparker einen famosen Ausblick über die Wakenitz auf die Villen der Roeckstraße und auf St. Gertrud.
                    Neues Schild: Wohnmobile abstellen verboten

                    Doch damit soll nun Schluss sein. Denn die Stadtverwaltung hat ein neues Verbotsschild aufgestellt, das sich speziell an Wohnmobilhalter richtet. Sie dürfen ihre Fahrzeuge dort nicht mehr abstellen. Die Begründung: Der Parkplatz gehört zum Landschaftsschutzgebiet Wakenitz. Und in Landschaftsschutzgebieten ist das Campen grundsätzlich untersagt.
                    Weniger Stellmöglichkeiten für Wohnmobile in Lübeck: Die Stadt hat einen Wakenitzparkplatz für Camper gesperrt. Sie dürfen dort aber eigentlich schon seit Jahren nicht mehr stehen.


                    Auch bei Anglern macht man scheinbar ernst. Grillen im Landschaftsschutzgebiet könnte sich als teuer erweisen. Eigentlich merkwürdig: Im Garten am Wakenitzweg darf ich, nicht aber beim Angeln am Wakenitzweg... Das sind 3-5 entscheidende Meter
                    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
                    Petri wünscht Andreas

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