Sie ist noch druckfrisch, sie ist aktuell aktiv verbreitet und sie ist meist ungelesen. Es geht um die VERORDNUNG (EU) 2018/120 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2018 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127, wobei schon der Titel äußerst nervig ist.
In dieser Verordnung gibt es eine Vorschrift, die von einigen Leuten nun großartig zitiert wird, um das Ende der Freizeitfischerei zu propagieren; Zitat:
Die vermeintliche Folgerung daraus: Länder bekommen eine Quote für die Fischerei, die den Berufsfischern zusteht und von denen die Angler sodann einen Teil abgezwackt bekommen. Damit sind die Angler sozusagen am untersten Ende der Fischfangkette und kriegen allenfalls noch Krümel zugewiesen.
Wenn das so ist, dann scheint wirklich ein Ende der Meeres-Freizeitfischerei absehbar, zumindest in so weitgehenden Beschränkungen, dass es nicht mehr akzeptabel ist. Aber ist das wirklich so? Oder lesen hier einige Leute nur etwas in den Text, was da nicht wirklich steht?
Ein Blick in den Anhang ID (so ja in Art. 18 benannt) hilft:
Es geht dabei also nur um den ICCAT-Bereich. Und der betrifft nach Art. 4 lit. l) lediglich folgendes:
Drum merke: Es geht nur um den Thunfisch. Alle anderen sind davon nicht betroffen (auch nicht der Wolfsbarsch, für den ganz andere Regeln gelten).
Wenn also in den nächsten Tagen das Ende der Freizeitfischerei in den Meeren propagiert und auf den ominösen Art. 18 verwiesen wird, dann grinst euch einen und lasst euch nicht anstecken.
Allerdings müssen wir davon ausgehen, dass die Entnahmemengen von Fischern und Anglern künftig als eine Einheit betrachtet werden; Thünen schreibt:
Selbst wenn die jetzige Situation sehr benachteiligend ist für uns Angler, werden wir wohl keinesfalls verhindern können, dass die Wissenschaft künftig die Meeres-Fischentnahme mehr und mehr steuert, also auch unsere.
In dieser Verordnung gibt es eine Vorschrift, die von einigen Leuten nun großartig zitiert wird, um das Ende der Freizeitfischerei zu propagieren; Zitat:
Artikel 18
Freizeitfischerei
Die Mitgliedstaaten teilen gegebenenfalls aus den ihnen zugeteilten Quoten nach Anhang ID einen speziellen Anteil für die Freizeitfischerei zu.
Freizeitfischerei
Die Mitgliedstaaten teilen gegebenenfalls aus den ihnen zugeteilten Quoten nach Anhang ID einen speziellen Anteil für die Freizeitfischerei zu.
Die vermeintliche Folgerung daraus: Länder bekommen eine Quote für die Fischerei, die den Berufsfischern zusteht und von denen die Angler sodann einen Teil abgezwackt bekommen. Damit sind die Angler sozusagen am untersten Ende der Fischfangkette und kriegen allenfalls noch Krümel zugewiesen.
Wenn das so ist, dann scheint wirklich ein Ende der Meeres-Freizeitfischerei absehbar, zumindest in so weitgehenden Beschränkungen, dass es nicht mehr akzeptabel ist. Aber ist das wirklich so? Oder lesen hier einige Leute nur etwas in den Text, was da nicht wirklich steht?
Ein Blick in den Anhang ID (so ja in Art. 18 benannt) hilft:
ANHANG ID
ICCAT-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
Art: Roter Thun
Thunnus thynnus
Gebiet: Atlantik, östlich von 45° W, und Mittelmeer ...
ICCAT-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
Art: Roter Thun
Thunnus thynnus
Gebiet: Atlantik, östlich von 45° W, und Mittelmeer ...
„ICCAT-Übereinkommensbereich“ (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas, Internationale
Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik) ist das geografische Gebiet nach Maßgabe der
Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik
Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik) ist das geografische Gebiet nach Maßgabe der
Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik
Wenn also in den nächsten Tagen das Ende der Freizeitfischerei in den Meeren propagiert und auf den ominösen Art. 18 verwiesen wird, dann grinst euch einen und lasst euch nicht anstecken.
Allerdings müssen wir davon ausgehen, dass die Entnahmemengen von Fischern und Anglern künftig als eine Einheit betrachtet werden; Thünen schreibt:
Durch unser Monitoring haben wir festgestellt, dass im europäischen Vergleich die Entnahme von Dorsch durch die Freizeitfischerei nirgendwo größer als in der westlichen Ostsee. Wir entwickeln Maßnahmen zur Regulierung dieser Fischerei, die die Entnahme vorhersagbarer machen soll, aber die Fischerei dennoch so wenig wie möglich behindert. Denn die Angler sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in den Küstenregionen.
Selbst wenn die jetzige Situation sehr benachteiligend ist für uns Angler, werden wir wohl keinesfalls verhindern können, dass die Wissenschaft künftig die Meeres-Fischentnahme mehr und mehr steuert, also auch unsere.
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