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Panikmache in der Angelpolitik, aber vielleicht ein Körnchen Wahrheit?! *

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    Panikmache in der Angelpolitik, aber vielleicht ein Körnchen Wahrheit?! *

    Sie ist noch druckfrisch, sie ist aktuell aktiv verbreitet und sie ist meist ungelesen. Es geht um die VERORDNUNG (EU) 2018/120 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2018 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/127, wobei schon der Titel äußerst nervig ist.

    In dieser Verordnung gibt es eine Vorschrift, die von einigen Leuten nun großartig zitiert wird, um das Ende der Freizeitfischerei zu propagieren; Zitat:

    Artikel 18
    Freizeitfischerei
    Die Mitgliedstaaten teilen gegebenenfalls aus den ihnen zugeteilten Quoten nach Anhang ID einen speziellen Anteil für die Freizeitfischerei zu.


    Die vermeintliche Folgerung daraus: Länder bekommen eine Quote für die Fischerei, die den Berufsfischern zusteht und von denen die Angler sodann einen Teil abgezwackt bekommen. Damit sind die Angler sozusagen am untersten Ende der Fischfangkette und kriegen allenfalls noch Krümel zugewiesen.

    Wenn das so ist, dann scheint wirklich ein Ende der Meeres-Freizeitfischerei absehbar, zumindest in so weitgehenden Beschränkungen, dass es nicht mehr akzeptabel ist. Aber ist das wirklich so? Oder lesen hier einige Leute nur etwas in den Text, was da nicht wirklich steht?

    Ein Blick in den Anhang ID (so ja in Art. 18 benannt) hilft:

    ANHANG ID
    ICCAT-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
    Art: Roter Thun
    Thunnus thynnus
    Gebiet: Atlantik, östlich von 45° W, und Mittelmeer ...
    Es geht dabei also nur um den ICCAT-Bereich. Und der betrifft nach Art. 4 lit. l) lediglich folgendes:

    „ICCAT-Übereinkommensbereich“ (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas, Internationale
    Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik) ist das geografische Gebiet nach Maßgabe der
    Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik
    Drum merke: Es geht nur um den Thunfisch. Alle anderen sind davon nicht betroffen (auch nicht der Wolfsbarsch, für den ganz andere Regeln gelten).

    Wenn also in den nächsten Tagen das Ende der Freizeitfischerei in den Meeren propagiert und auf den ominösen Art. 18 verwiesen wird, dann grinst euch einen und lasst euch nicht anstecken.

    Allerdings müssen wir davon ausgehen, dass die Entnahmemengen von Fischern und Anglern künftig als eine Einheit betrachtet werden; Thünen schreibt:

    Durch unser Monitoring haben wir festgestellt, dass im europäischen Vergleich die Entnahme von Dorsch durch die Freizeitfischerei nirgendwo größer als in der westlichen Ostsee. Wir entwickeln Maßnahmen zur Regulierung dieser Fischerei, die die Entnahme vorhersagbarer machen soll, aber die Fischerei dennoch so wenig wie möglich behindert. Denn die Angler sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in den Küstenregionen.


    Selbst wenn die jetzige Situation sehr benachteiligend ist für uns Angler, werden wir wohl keinesfalls verhindern können, dass die Wissenschaft künftig die Meeres-Fischentnahme mehr und mehr steuert, also auch unsere.

    Wer nur eine kleine Pfanne hat, braucht keine großen Fische zu fangen!
    Petri wünscht Andreas

    #2
    Meine kurze und knappe Meinung dazu........ KLICK

    Kommentar


      #3
      Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
      Allerdings müssen wir davon ausgehen, dass die Entnahmemengen von Fischern und Anglern künftig als eine Einheit betrachtet werden

      Dann bekommt jeder Angler auch eine Jahresquote!
      Davon darf er dann auch Teile an andere Angler abtreten!
      Was er in einem Jahr nicht fängt bzw. verkauft, darf er in(s) nächste Jahr(e) mitnehmen.
      Der Angler bekommt ebenfalls eine Quote, die ihm das straffreie Mitnehmen untermaßiger und/oder in der Schonzeit gefangener Fische zusichert.

      Damit könnte man doch leben.

      Kommentar


        #4
        Das Einschlagen auf uns Angler - nur Ablenkung vom eigentlichen Problem und Verursacher, weil die Politik dem machtlos gegenübersteht?

        EU-Fischereireform: Zu viele Jungfische im Netz

        Zitat von Gerd Kraus / Thünen-Institut
        "...Was im Moment allerdings passiert ist noch viel, viel dramatischer: Die Fischereien fordern Quotenaufschläge, ohne dass sie tatsächlich das Discarden eingestellt hätten..."
        Hinweise auf Discards, also auf illegale Rückwürfe, haben die Wissenschaftler aus unterschiedlichen Quellen. Christopher Zimmermann, Leiter des Thünen-Instituts für Ostseefischerei in Rostock, beruft sich zum einen auf vertrauliche Hinweise aus der Fischerei selbst. Zum anderen beobachten auch Forscher solche Rückwürfe, wenn sie im Rahmen so genannter Observer-Programme auf Fischkuttern mitfahren.

        "Wir wissen, dass die Rückwurfraten in einzelnen Fischereien eher zugenommen haben; zum Beispiel bei Dorsch in der östlichen Ostsee; das sind vor allem untermaßige Dorsche, also Dorsche, die nicht für den menschlichen Verzehr angelandet werden, sondern dann in die Fischmehlproduktion oder ins Katzenfutter gehen; die wurden bisher über Bord geschmissen; und es gab über viele, viele Jahre bei ungefähr zehn Prozent unerwünschter Beifänge, die dann discarded wurden; inzwischen haben wir einzelne Reisen, bei denen die Discards eher bei 50 Prozent oder manchmal auch noch höher liegen. Und das ist natürlich sehr unerfreulich, denn auf diese Weise kann man auch hoffnungsvolle Nachwuchsjahrgänge vernichten."
        Meist sind die Fische dann bereits tot oder nicht überlebensfähig - und gehen somit dem Bestand verloren.
        Sterberate >50%! Heftig!
        Dagegen sind wir Angler Weisenknaben!
        Discard wird übrigens in Gewichtseinheiten gemessen. Heißt also bspw. bei 50% Discard, auf einen 60er Dorsch kommen 5, 6, 7, 8 oder noch mehr untermaßige tote.

        Das Anlandegebot für den Dorsch in der Ostsee gilt nun schon seit drei Jahren. Dennoch komme es nicht zu weniger, sondern zu deutlich mehr Rückwürfen, kritisiert auch Stella Nemecky vom WWF in Hamburg. Die Meeresbiologin bemängelt zum einen die unzureichenden Kontrollen innerhalb der EU-Gewässer. Und zum anderen sei es für die Kontrolleure auch äußerst schwierig, einen Verstoß gerichtsfest nachzuweisen.
        Da sage ich der Politik: Stoppt zuerst die Kriminalität auf See, bevor ihr harmlose Angler gängelt und an den Pranger stellt!

        Droht die Fischereireform zu Scheitern?

        Bislang wurde in der Dorschfischerei kein einziger Verstoß geahndet, obwohl Wissenschaftler wie Christopher Zimmermann zahlreiche Discard-Fälle in Erfahrung bringen konnten. Seine Befürchtung: Die Fischereireform drohe zu scheitern, weil ihr zentraler Baustein, das Anlandegebot nur unzureichend umgesetzt werde - und damit verbunden der Schutz der Jungfische nicht mehr gewährleistet sei.
        Was dann bliebe? Reine Angelverbote!
        Zuletzt geändert von Wolfgang; 13.02.2018, 00:32.

        Kommentar


          #5
          Das Thema flammt hier ja nun schon in einigen Threads auf.

          Danke für den Beitrag Wolfgang. Mit den "harmlosen Anglern" gebe ich Dir absolut recht.

          Die Fischerei macht die Bestände kaputt.
          Selbst in der Lübecker Bucht finden wir Kilometer an Netzlabyrinthen. In den Wintermonaten liegen oft Schlepper
          aus der Nordsee in Neustadt in Holstein und pflügen wochenlang die kleine, aber feine Lübecker Bucht durch.
          Was da alles an kleinen Dorschen, braunen Meerforellen und co. in den Netzen jämmerlich krepiert. möchte
          ich gar nicht wissen.
          Das alles steht doch gar nicht in Relation zu den Anglern.
          Entweder wir werden verarscht, oder die Politik glaubt blauäugig den hochbezahlten Amateuren die den ganzen Mist ausgeheckt haben.

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